13. Gehalt Pflicht?
Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Immer wieder kommt es zwischen Arzthelferinnen und ihrem Arbeitgeber zu Missverständnissen über den Inhalt des Arbeitsvertrages und die Anwendung des Manteltarifvertrages für Arzthelferinnen. Dies insbesondere deshalb, weil vielfach auf Seiten der Arzthelferinnen x96 gelegentlich aber auch auf Seiten der Ärzte x96 die Fehlvorstellung herrscht, der Arbeitgeber sei verpflichtet, Arbeitsverträge nach dem jeweiligen Manteltarifvertrag abzuschließen. Dem ist aber nicht so.
Der Manteltarifvertrag ist nur dann verpflichtend für die Arbeitsvertragsparteien, wenn beide Partner jeweils Mitglied in ihren Tarifvertragsorganisationen…
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