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13. Gehalt Pflicht?

Frage von Dr. A. Reeb,

 

Arzt für Allgemeinmedizin,

 

Lauterbach:
Wenn mit einer Helferin ein individueller Arbeitsvertrag (also nicht auf dem Boden des Manteltarifvertrages) geschlossen wurde, in dem eine monatliche Vergütung festgelegt und ein 13. Gehalt nicht erwähnt ist, kann man von 12 Gehältern als Regelfall ausgehen oder kann die Helferin automatisch ein 13. Gehalt voraussetzen? Wie verhält es sich, wenn eine solche außertarifliche Vereinbarung 12 Gehälter vorsieht, die insgesamt niedriger liegen als 13 tarifliche Gehälter?

Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,

Rechtsanwalt, Bad Schwalbach:
Immer wieder kommt es zwischen Arzthelferinnen und ihrem Arbeitgeber zu Missverständnissen über den Inhalt des Arbeitsvertrages und die Anwendung des Manteltarifvertrages für Arzthelferinnen. Dies insbesondere deshalb, weil vielfach auf Seiten der Arzthelferinnen x96 gelegentlich aber auch auf Seiten der Ärzte x96 die Fehlvorstellung herrscht, der Arbeitgeber sei verpflichtet, Arbeitsverträge nach dem jeweiligen Manteltarifvertrag abzuschließen. Dem ist aber nicht so.

Der Manteltarifvertrag ist nur dann verpflichtend für die Arbeitsvertragsparteien, wenn beide Partner jeweils Mitglied in ihren Tarifvertragsorganisationen…

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