1,8 % mehr Gehalt und neue Pensionskasse
Für beide Seiten gilt eine Erklärungsfrist bis zum 15. Februar, innerhalb der die Gremien von Arbeitgebern und Arbeitnehmern noch Einwände erheben können.
Die 1,8 % Erhöhung für die Arzthelferinnen decken sich nahezu exakt mit der den Kassenärzten in diesem Jahr bei Honorarverträgen mit den Kassen gesetzlich zugebilligten maximalen Erhöhung der gedeckelten Gesamtvergütung von 1,84 % in den alten Ländern und 1,87 % in den neuen Ländern - entsprechend der vom Gesundheitsministerium geschätzten Grundlohnsummensteigerung für 2002. Wenn die KVen überall das maximal Mögliche herausholen, dann steigt der Tarif des Personals prozentual ausgedrückt so wie der "Tarif" der Chefs. Die Vereinbarung…
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