20 Euro Honorar für jede Umstellung auf ein AOK-Rabattmedikament
Der Ausgangspunkt ist bekannt: Der GKV-Ausgabenanteil für die ärztlichen Honorare (rd. 15<nonbreaking-space />%) ist in den letzten Jahren vom Arzneimittelanteil (ca. 17<nonbreaking-space />%) überholt worden. Da es aber nur mehr Honorar von den Kassen gibt, wenn die Ärzte dies an anderer Stelle im solidarisch finanzierten System einsparen – und die Klinikausgaben (35<nonbreaking-space />%) nun mal schwerer zu beeinflussen sind als Arzneiverordnungen –, hat sich die KV mit der AOK zusammengetan, um „diese unselige Entwicklung“ zu ändern, so Dr. Zimmermann auf einer Pressekonferenz vergangene Woche in Frankfurt. „Wir wollen die Kollegen nicht unter extremen Regressdruck setzen, wie andere…
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