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50 Pf. kosten Zuzahlungsbefreiung

Frage von Dr. Ulrich Fest,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Emden:

Ich habe ein Ehepaar als Patienten, bei dem beide chronisch krank sind und eine Reihe von Medikamenten brauchen, die Ehefrau benötigt zusätzlich anhaltend physikalische Therapie. Das Ehepaar liegt mit seinem Einkommen um 0,50 DM über der Befreiungsgrenze von den Zuzahlungen, hat aber im Laufe des letzten Jahres die Belastungsgrenze von 1 % überschritten, die für die chronisch Kranken gilt. Die Krankenkasse lehnte es ab, für den Rest des Kalenderjahres 1999 dies anzuerkennen und die Überzahlung zu erstatten. Erst 2000 erfolge die Befreiung. Ist das Vorgehen der Krankenkasse von den gesetzlichen Regelungen gedeckt?

Antwort von Gustav-Adolf Hahn,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Hamburg:

Nach § 62 SGB V entfällt die Zuzahlung bei vorliegender Voraussetzung nach Ablauf des ersten Jahres für die weitere Dauer einer chronischen Behandlung. Die Krankenkasse kann eine vollständige Kostenübernahme in kürzeren Abständen vorsehen, muss es aber nicht. Die Haltung der Krankenkasse ist daher formell rechtlich nicht zu beanstanden.

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