60 bis 115 DM sind drin
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die ärztliche Stellungnahme im Rahmen des Kündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz wird meist von der Versorgungsverwaltung eingeholt. Dies geschieht im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zur Aufklärung des Sachverhalts. Nach xa7 21 Abs. 3 Satz 1 SGB X sind auch Ärzte grundsätzlich zur Erstellung von Gutachten verpflichtet. Satz 4 dieser Vorschrift bestimmt, daß Zeugen und Sachverständige, die die Behörde herangezogen hat, nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen entschädigt werden.
Dieses Gesetz bestimmt in xa7 5 Abs. 1, daß ein Sachverständiger eine Entschädigung nach…
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