Abgelehnte Helferin kann auf Schadensersatz klagen
Lehnen Ärzte eine medizinische Fachangestellte „aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ab“, bekommen sie ein Problem. So sagt es das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das bereits im August vom Bundestag verabschiedet wurde und am 18.08.2006 in Kraft getreten ist. D.h. selbst die Ausschreibung einer Stelle nur für eine medizinische Fachangestellte wäre schon falsch. Zwar kommt das männliche Pendant so gut wie nie in deutschen Arztpraxen vor, aber es wäre ja doch möglich, dass sich auch ein männlicher Bewerber auf die Stelle melden will, diesen hätte man…
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