Anzeige

Abgewirtschaftete Praxen werden noch vergoldet

Frage von Dr. E. S. aus H.:
Ist es möglich, einen Kassenarztsitz ohne Patientenstamm zum Verlegen innerhalb des Sperrgebietes käuflich zu erwerben? Welche Summen werden hierfür durchschnittlich verlangt?

Antwort von Udo H. Cramer,

Rechtsanwalt, Diplomkaufmann,

München:
Das Gesetz (xa7 103 Abs. 4 SGB V) sieht die Abgabe von Praxen bzw. Praxisanteilen, nicht jedoch die Übergabe von Zulassungen/Praxissitzen vor. Mit dieser Regelung soll es Ärzten aus verfassungsrechtlichen Gründen (Eigentumsschutz des Art. 14 GG) ermöglicht werden, die von ihnen aufgebaute und ausgeübte Praxis an einen Nachfolger auch dann übergeben zu können, wenn der Planungsbereich gesperrt ist und deshalb eigentlich kein Bedarf für eine solche Praxis vorhanden ist. Dagegen fällt der "Zulassungshandel" nicht unter diesen Schutz, weil er planungsbedingt ist und nicht aus eigener Tätigkeit des Arztes resultiert.

Man würde der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.