Abrechnungs-Empfehlungen sind verbindlich
Die Richtlinien des Bundesausschusses begegnen Ärzten und Patienten auf Schritt und Tritt. Was zur Schwangeren- oder Kindervorsorge gehört, Richtlinien zur Arzneimittelverordnung, zur Heilmitteln ... Nahezu der gesamte Leistungsbereich der GKV wird vom Bundesausschuss, in dem KBV- und Kassenfunktionäre sowie drei "Unparteiische sitzen" definiert. Der Ausschuss beschließt auch, welche neuen Leistungen in den EBM aufgenommen werden. Umstritten war aber bisher, ob er auch die dafür nötigen Abrechnungs- und Qualifikationsanforderungen verbindlich und im Detail festlegen kann.
Kein Spezial-Hörtest beim Kinderarzt?
Es war folgender Streitfall vor dem BSG zu verhandeln: Die als Kinderärzte in einer...
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