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Abrechnungs-Empfehlungen sind verbindlich

Autor: det

Der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkasse darf verbindlich Abrechnungs- und Qualifikationsanforderungen für neue EBM-Leistungen festlegen. Seine entsprechenden "Empfehlungen" sind bindend, so das Bundessozialgericht (BSG).

Die Richtlinien des Bundesausschusses begegnen Ärzten und Patienten auf Schritt und Tritt. Was zur Schwangeren- oder Kindervorsorge gehört, Richtlinien zur Arzneimittelverordnung, zur Heilmitteln ... Nahezu der gesamte Leistungsbereich der GKV wird vom Bundesausschuss, in dem KBV- und Kassenfunktionäre sowie drei "Unparteiische sitzen" definiert. Der Ausschuss beschließt auch, welche neuen Leistungen in den EBM aufgenommen werden. Umstritten war aber bisher, ob er auch die dafür nötigen Abrechnungs- und Qualifikationsanforderungen verbindlich und im Detail festlegen kann.

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