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Ärzte fürchten Regresse im Minutentakt

Autor: KS, online first

Der Gesetzgeber hat die Verjährungsfrist für Regressverfahren verkürzt und so den KVen ordentlich Druck gemacht. In Bayern sind die Klagen der Ärzte über die „Regressitis“ besonders laut.

Der KV-Vorstand in München stellt „mit großer Sorge“ fest, dass die gesetzliche Tempoverschärfung für die Festsetzung von Regressen – innerhalb von zwei Jahren nach Ende des geprüfen Verordnungszeitraums – dazu geführt hat, dass noch in diesem Jahr die Richtgrößenprüfungen für 2003 und 2005 erledigt werden müssen (2004 wurden keine Richtgrößen vereinbart). 650 Verfahren aus 2003 und 1300 aus 2005 sind noch offen. Es geht um insg. 49 Mio. Euro, die die Ärzte zurückzahlen sollen.

Dabei war es gerade der Freistaat, der bei der Gesundheitsreform darauf gedrängt hatte, die Prüfgremien zu einer zeitnahen Prüfung zu verpflichten, antwortete Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein dem „Arbeitskreis…

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