Ärzte haften nicht allein
Die Haftung des Apothekers kann sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergeben, erläuterte Sozialrechtler Dr. Günther Schneider, Vorsitzender Richter am Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz, auf dem MEDcongress in Baden-Baden. Eine Verletzung seiner Beratungspflichten wird ihm anzurechnen sein. Damit kommt er als weiterer Haftungsakteur neben dem Arzt in Betracht. Übersieht der Apotheker zum Beispiel eine fehlende Compliance des Patienten, trifft ihn die Haftung ebenfalls.
Haftet auch der Bundesausschuss?
Möglicherweise könnte die Haftung auch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen treffen, wenn er etwa in seinen Richtlinien fehlerhaft entscheidet, meinte Dr. Schneider. Immerhin…
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