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Ärzte können jetzt durchstarten!

Autor: Detmar Ahlgrimm

Viele Optionen des neuen Arztrechts konnten Ärzte noch nicht voll nutzen, weil „Spielregeln“ fehlten. Nun ändern KBV und Kassen mit Wirkung zum 1. Juli den Bundesmantelvertrag Ärzte (BMÄ). Dort finden Sie z.B. Regeln zu Mindestsprechstundenzeiten und Abrechnungsgrenzen „pro Arztfall“.

Mindestsprechstunden:

20 Mindestsprechstunden pro Woche sollen es nach dem neuen BMÄ (derzeit laut KBV im Unterschriftenverfahren bei den Kassen, geplantes Inkrafttreten 1. Juli) für eine Vollzulassung sein, 10 für eine Teilzulassung mit halbem Versorgungsauftrag. Eben weil es nun den halben Versorgungsauftrag gibt und man bekanntlich das Ganze kennen muss, um das Halbe auszurechnen, sind KBV und Kassen im BMÄ auf die Sprechstundenzeiten als ggf. kontrollierbare Größe verfallen. Ein Klinikarzt zum Beispiel, der neben dem Krankenhausjob eine Praxis betreibt, muss also mindestens 10 Stunden Sprechzeit pro Woche anbieten. Es sind feste Zeiten zu nennen. Sprechstunden nach Vereinbarung dürfen nur…

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