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Ärzte müssen wieder tiefer in die Tasche greifen

Autor: reh

Keine geringere Instanz als das Bundessozialgericht nimmt den Ärzten jetzt die Möglichkeit, sich auch in geringerem Umfang gegen das Risiko der Lohnfortzahlung bei Erkrankung einer Helferin abzusichern. D.h., auch der Umlagesatz an die Krankenkassen, über die die Versicherung läuft, wird teurer.

Angefangen hat der Streit um den niedrigeren Umlagesatz für kleinere Unternehmer, zu denen auch Arztpraxen zählen, vor wenigen Monaten. Die Gmünder Ersatzkasse (GEK) war es, die den Arbeitgebern eine „arbeitgeberfreundlichere“ Variante des neuen Aufwendungsausgleichsgesetzes bieten wollte (MT berichtete in Nr.16/2006). Nach diesem neuen Gesetz, das seit Januar 2006 gilt, zahlen die Kassen nämlich – gegen eine Umlage – das Gehalt Ihrer kranken Helferin ab dem ersten Krankheitstag weiter, sofern die Praxis nicht mehr als 30 Mitarbeiter hat. Erstattungsfähig sind laut Gesetz bis zu 80 % des Bruttogehalts. Finanziert wird die Erstattung über die bereits erwähnte Umlage, die der Arbeitgeber an…

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