Ärzte werden ganz legal ausgeschnüffelt

Autor: Michael Vetter, unabhängiger Finanzberater, Dortmund

Banken und Behörden haben seit einiger Zeit Möglichkeiten, Ärzten nachzuschnüffeln, die vielen Praxisinhabern gar nicht bekannt sind. Auf Anfragen von Kollegen hin beleuchtet MT-Autor Michael Vetter, wie gläsern der Niedergelassene inzwischen ist.

 

Die Leser wollten wissen: Wie kann ihre Bank verpflichtet werden, sie über Anfragen Dritter zu informieren, und wie sehen die Details des neuen automatisierten Kontenabrufs der Behörden aus?

Bezüglich der ersten Frage sollte der Arzt sich den Abschnitt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seiner Bank näher ansehen, der sich mit dem Auskunftsrecht an Dritte befasst. Unter bestimmten Voraussetzungen (Nachweis eines berechtigten Interesses) kann das Kreditinstitut anderen Banken mitteilen, ob der Arzt beispielsweise für einen bestimmten Betrag kreditwürdig ist.

Bonität wird geprüft
Beispielsweise dann, wenn ein Praxisausstatter wissen möchte, ob der Arzt finanziell überhaupt in der Lage ist,…

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