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Ärztin muss lebenslang zahlen

Autor: di

Übersieht ein Gynäkologe fehlerhaft die Missbildung eines Fötus, haftet er den Eltern auf vollen Unterhalt. Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftung für Gynäkologen erweitert und die unbefristete Abtreibung behinderter Föten für verfassungsgemäß erklärt.

Fast während der ganzen Verhandlung beim BGH saß die Mutter weinend neben dem Rechtsanwalt: Insgesamt elf Sonographien hatte die niedergelassene Gynäkologin gemacht und die schweren Missbildungen des Kindes nicht erkannt. Als Sebastian im Oktober 1996 dann auf die Welt kam, fehlten ihm die Arme bis auf einen Stummel ganz, die Beine waren fehlerhaft ausgebildet. Die schockierten Eltern verklagten die Ärztin daraufhin wegen eines Diagnosefehlers. Auch wenn sie ihr Kind liebe, hätte sie den Jungen abgetrieben, wenn sie von der Behinderung gewusst hätte. Seit der Geburt von Sebastian, der rund um die Uhr betreut werden muss, leidet die Frau ausweislich der Sachverständigengutachten an schwersten…

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