Aktuelle und kostenlose Verordnungshilfe
Die aktualisierte BVMed-Infokarte „Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln“ weist z.B. darauf hin, dass Verbandmittel nicht unter das Arzneimittel-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) fallen. Denn Verbandmittel sind CE-geprüfte Medizinprodukte und keine Arzneimittel!
Kein Ausschluss – aberRichtgröße betroffen
Sie sind verordnungsfähig und fallen auch nicht unter die Ausschlussregelung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Allerdings sind Verbandmittel richtgrößenrelevant! Die Verordnung auf Sprechstundenbedarf ist regional unterschiedlich.
Zu den Verbandmitteln gehören nicht nur traditionelle Wundauflagen, sondern auch moderne Wundversorgungsprodukte, z.B. Alginate,…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.