Als Angestellter IGeL anbieten?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Grundsätzlich bestehen im Hinblick auf das ärztliche Berufsrecht Bedenken gegen die Anstellung eines Arztes bei einem Nichtarzt. Unabhängig hiervon kommt es bei der Erbringung und Abrechnung von IGeL-Leistungen durch einen angestellten Arzt auch auf die Qualifikation des Inhabers an.
Neben diesem berufsrechtlichen Aspekt bedarf es zur Vermeidung nachteiliger steuerlicher Folgen der Trennung zwischen einer gewerblichen Tätigkeit einerseits und der freiberuflichen Tätigkeit andererseits. Vorliegend bedeutet dies für Sie, dass rechtliche Bedenken gegen Ihre Anstellung in Ihrer Eigenschaft als Arzt bei Ihrer Tochter…
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