Alte Chipkarten-Handys weiter erlaubt
Eigentlich sollte nach dem Willen der KBV der Austausch der Geräte bereits zum 1.1.2003 erfolgen. Aber dann gab es doch ein Einsehen, denn die Softwarehersteller waren zeitlich gar nicht in der Lage, die von der KBV gewünschten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Also wurde flugs den Ärzten eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2003 eingeräumt. Für die wirtschaftlich sowieso schon extrem gebeutelten Ärzte bedeutet das jedenfalls wieder zusätzliche Ausgaben. Würden die Maßnahmen wenigstens zum gewünschten Erfolg führen, dass nämlich dem Abrechnungsbetrug mit den modernen, mobilen Lesegeräten ein Riegel vorgeschoben würde, wären die zusätzlichen Kosten vielleicht noch zu ertragen. Dem ist aber nicht…
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