Alte Chipkarten-Handys weiter erlaubt

Autor: AT

"So ein Blödsinn" - ärgern sich viele Kollegen über die KBV, die Abrechnungsbetrug eindämmen will, indem sie Ärzte zum Kauf neuer mobiler Lesegeräte ab dem 1.10.2003 zwingt. Die Ehrlichen sind hierbei wieder mal die Dummen. Diese Ansicht vertritt offensichtlich auch die KV Bayerns, die sich über die Vorgaben der KBV hinwegsetzt und ihren Ärzten den weiteren Einsatz der alten mobilen Lesegeräte erlaubt.

Eigentlich sollte nach dem Willen der KBV der Austausch der Geräte bereits zum 1.1.2003 erfolgen. Aber dann gab es doch ein Einsehen, denn die Softwarehersteller waren zeitlich gar nicht in der Lage, die von der KBV gewünschten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Also wurde flugs den Ärzten eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2003 eingeräumt. Für die wirtschaftlich sowieso schon extrem gebeutelten Ärzte bedeutet das jedenfalls wieder zusätzliche Ausgaben. Würden die Maßnahmen wenigstens zum gewünschten Erfolg führen, dass nämlich dem Abrechnungsbetrug mit den modernen, mobilen Lesegeräten ein Riegel vorgeschoben würde, wären die zusätzlichen Kosten vielleicht noch zu ertragen. Dem ist aber nicht…

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