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Ambulante Operation auch ohne Notfallbetreuung?

Autor: gri, Foto: thinkstock

Ein Arzt schlägt einem Patienten die ambulante Op ab, weil dieser keine Notfallbetreuung nennen kann. Der Patient flüchtet und klagt auf Schadenersatz.

Patient V. litt an einem Tumor, der operiert werden sollte. Das müsse unbedingt ambulant gemacht werden, forderte der Patient von dem Arzt, der ihn schon eine Weile behandelte und Belegbetten in einer Klinik hatte. V. wollte auf keinen Fall im Krankenhaus bleiben.

Der Eingriff wurde auf einen Freitag festgelegt, von Donnerstag bis Montag nahm der Patient frei. Als er am Freitag in der Klinik erschien, fragte ihn eine Mitarbeiterin an der Anmeldung nach dem Notfallkontakt. In den Unterlagen sei seine Ehefrau als Kontaktperson genannt. Mit seiner Frau rede er zur Zeit nicht, antwortete V, niemand solle verständigt werden.

Die Mitarbeiterin besprach das mit dem Mediziner. Wenn sich zu Hause…

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