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Ambulante Versorgung Todkranker wird gestärkt

Autor: khb

Die Etablierung einer „spezialisierten ambulanten Palliativversorgung” (SAPV) durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz setzt Anreize für Hausärzte, durch Kompetenz und Fortbildung ihre Position bei der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu stärken.

SAPV ist eine neue GKV-Leistung für Patienten zu Hause oder in Pflegeheimen, deren Lebenserwartung nach ärztlicher Einschätzung nur noch Wochen oder Monate beträgt und die wegen komplexer und ausgeprägter Symptomatik einen Bedarf an spezialisierter Versorgung durch besonders qualifizierte Ärzte und Pflegekräfte haben. Eine exakte Definition der SAPV oder der Indikationen ist nicht möglich, die Grenzen zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung durch Hausärzte und Pflegedienste sind fließend.

Die Notwendigkeit der teilweisen oder vollständigen spezialisierten palliativen Versorgung durch besonders qualifizierte Ärzte hängt damit nicht nur von der Schwere des Krankheitsbildes ab, sondern…

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