Amtsapotheker mit 150 € füttern?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Die Gebühren für die Überwachung des BTM-Verkehrs beruhen auf der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Derartige Gebühren werden häufiger verlangt, da es sich um eine Vergütung für eine Leistung der Verwaltung handelt. Ähnliche Gebühren gibt es auch für die Kontrolle von Kraftfahrzeugen oder Aufzugsanlagen durch den TÜV. Hier werden für die Überprüfungsleistungen Gebühren erhoben. Ob derartige Gebühren zu Recht verlangt werden können, richtet sich nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder.
In Hessen z.B. können Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen oder Verwaltungstätigkeiten…
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