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Amtsapotheker mit 150 € füttern?

Frage von Guido Falkenberg,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Düsseldorf:
Der Amtsapotheker der Stadt Düsseldorf forderte unsere BTM-Rezept-Durchschläge nebst Dokumentation des Verbleibs von praxisbezogenen BT-Medikamenten an. Für seine Arbeit erhielten wir eine Kostennote über 150 € nach der Gebührenordnung des Landes NRW. Wieso muss der Amtsapotheker von Ärzten bezahlt werden und nicht vom Staat oder von den Kassen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Die Gebühren für die Überwachung des BTM-Verkehrs beruhen auf der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Derartige Gebühren werden häufiger verlangt, da es sich um eine Vergütung für eine Leistung der Verwaltung handelt. Ähnliche Gebühren gibt es auch für die Kontrolle von Kraftfahrzeugen oder Aufzugsanlagen durch den TÜV. Hier werden für die Überprüfungsleistungen Gebühren erhoben. Ob derartige Gebühren zu Recht verlangt werden können, richtet sich nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder.

In Hessen z.B. können Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen oder Verwaltungstätigkeiten…

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