Angestellte im anderen KV-Bezirk einsetzen?
<break-end />Dr. H. H., Internist in S.:
Wir (kardiologische Gemeinschaftspraxis) haben die Möglichkeit, außerhalb unseres Planungsbereiches eine pulmologische und eine kardiologische Praxis zu übernehmen und dort angestellte Ärzte arbeiten zu lassen. Was gibt es zu beachten?
Dr. jur. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt am Main:
Grundsätzlich wird es nach Inkrafttreten des VÄndG möglich sein, planungsbereichsübergreifend überörtliche Gemeinschaftspraxen (GP) oder auch eine Zweigpraxis bzw. Filiale zu gründen. Eine überörtliche GP kommt hier wohl nicht in Frage, da die kardiologische GP angestellte Ärzte in den zwei hinzukommenden Kassenarztsitzen arbeiten lassen will.
Ich…
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