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Angestellter Arzt muss Notdienst machen

Autor: Dr. Karin Hahne

Durch das VÄndG kann auf einen freien Sitz ein Arzt/eine Ärztin angestellt werden - er oder sie kann dann allerdings nicht beim Notdienst entlasten, sondern wird eigenständig angerechnet. Den "Dauerassistent" gibt es praktisch nicht mehr.

<break-end />Dr. O. L., Arzt für Allgemeinmedizin in M.:

Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit zwei Allgemeinärzten und einer Allgemeinärztin (voller Kassensitz, aber keine Vollzeittätigkeit wegen der Familie). Wir möchten zur persönlichen Entlastung gern eine Kollegin anstellen. Ein Sitz ist frei. Muss die Kollegin eigenständig am Notdienst teilnehmen oder kann sie uns durch Dienstübernahmen entlasten? Da wir durch unsere „Teilzeit“-Partnerin unser Budget eh nie ganz ausschöpfen, ergibt sich für uns die Frage, ob es überhaupt einen Vorteil brächte, mit der neuen Kollegin einen neuen Kassensitz zu besetzen.

Dr. Karin Hahne, <forced-line-break />Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht,…

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