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Arzneien von der Tanke

Autor: Marlies Michaelis

Verbraucher dürfen Arzneimittel in Drogerien und bei anderen Anlaufstellen bestellen und abholen, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster.

Der Versandhandel macht es möglich: Verbraucher können nicht nur über das Internet Arzneien bestellen, sondern auch bei Drogerien, Tankstellen oder Videotheken, die einen entsprechenden Bestellservice in Kooperation mit Versandapotheken anbieten.

Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht Münster (OVW), nachdem eine Drogeriekette zunächst vom Oberbürgermeister in Düsseldorf verklagt worden war.

Begonnen hatte es 2004: Eine Drogeriekette schloss eine Kooperation mit einer Versandhandelsapotheke und bot daraufhin zunächst in acht Filialen den Bestell- und Abholservice für Medikamente an. Kunden konnten einen Bestellschein ausfüllen und erhielten dann spätestens nach drei Tagen die…

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