Arzneimittelversorgung soll massiv eingeschränkt werden
Die Basis für das neue Verordnungsregime hat die Politik mit dem GKV-Modernisierungsgesetz und dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz geschaffen. Den höchstrichterlichen Segen steuerte das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung vom 31. Mai 2006 bei (Az.: B 6 KA 13/05 R).
Seit wenigen Wochen steht damit auch fest, dass vergleichende Therapiehinweise sowie Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse durch den G-BA verbindlich sind. Der G-BA hat bei entsprechenden Beschlüssen zu den Arzneimittel-Richtlinien die Nutzenbewertungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu berücksichtigen.
Mit dem – vom Bundesgesundheitsministerium…
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