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Arzneimittelversorgung soll massiv eingeschränkt werden

Autor: Karl H. Brückner

Das Wirtschaftlichkeitsgebot in der vertragsärztlichen Versorgung wird neu interpretiert und verschärft: Von zwei zur Behandlung „gleichermaßen geeigneten“ Wirkstoffen ist grundsätzlich der preisgünstigere zu verordnen; und welche Substanz „gleichermaßen geeignet ist“, legen vorrangig und bindend das Qualitätsinstitut und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) fest. Der individuelle medizinisch-fachliche Ermessensspielraum von Ärzten und die Präferenzen des Patienten werden ausgehebelt.

Die Basis für das neue Verordnungsregime hat die Politik mit dem GKV-Modernisierungsgesetz und dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz geschaffen. Den höchstrichterlichen Segen steuerte das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung vom 31. Mai 2006 bei (Az.: B 6 KA 13/05 R).

Seit wenigen Wochen steht damit auch fest, dass vergleichende Therapiehinweise sowie Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse durch den G-BA verbindlich sind. Der G-BA hat bei entsprechenden Beschlüssen zu den Arzneimittel-Richtlinien die Nutzenbewertungen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu berücksichtigen.

Mit dem – vom Bundesgesundheitsministerium…

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