Arzt haftet trotzdem
Nach einer Aortaklappenoperation stand der Patient unter Marcumar-Therapie. Wegen Schmerzen in der rechten Hüfte injizierte sein Arzt ihm zwei Mal dorthin intraartikulär ein Mittel. Zwei Tage später wurde der Mann als Notfall in die Klinik eingeliefert. Er hatte ein 35 mal 20 cm großes Hämatom und litt nach stationärer Behandlung noch monatelang an Lähmungserscheinungen im rechten Bein.
Auf die Klage des Kranken hin sprachen die Richter ihm 10.000 Mark Schmerzensgeld und 20.1179 Mark Schadenersatz zu. Bei einem unter Marcumar stehenden Patienten seien intraartikuläre Spritzen in die Hüfte wegen der unkalkulierbaren Risiken grundsätzlich kontraindiziert, hatte der Sachverständige…
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