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Arzt muss Abrechnung allein verstehen

Autor: det

Ärzte sind gut beraten, die berufspolitischen Berichte in der Fachpresse und die Info-Schreiben der KVen und Berufsverbände aufmerksam zu verfolgen. Denn wenn Formulierungen in Abrechnungsbescheiden zwar eigentlich zu unbestimmt sind, um rechtliche Bindungswirkung zu entfalten, sie von einem informierten Arzt als "verständigem Adressat" aber richtig interpretiert werden können, sind sie rechtsgültig.

Schon im letzten Jahr hatte das Bundessozialgericht (BSG) in einem wichtigen Urteil den KVen große Freiheiten eingeräumt, Abrechnungsbescheide unter Vorbehalt zu stellen. Es ging um das Abrechnungschaos nach Einführung des neuen EBM 1996 und die als Panik- und Notmaßnahme erfolgte rückwärtige Budgetierung von Leistungen. Etliche KVen hatten damals die Abrechnung der ersten zwei Quartale 1996 unter Vorbehalt verschickt, denn ihnen schwante schon, dass die rückwirkende Kürzung nicht gerichtsfest sein werde und sie den gekürzten Ärzten Honorar nachzahlen müsse. So kam es bekanntlich auch - und dieses Honorar mussten KVen, die keine Rücklagen gebildet hatten, den moderat abrechnenden Ärzten, die…

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