Arzt muss MdK unterstützen
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Falls ein Behandlungsfehler eines Arztes vorliegt, ist dieser nun einmal schadensersatzpflichtig. Dazu gehört auch die Erstattung der Krankheitskosten an die Krankenkasse. Auf die Kassen gehen die Schadensersatzansprüche des Patienten kraft Gesetzes über, soweit sie selbst Leistungen erbracht haben (§ 116 SGB X). Die Krankenkassen haben deshalb ein Interesse daran, zu klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Außerdem bestimmt § 66 SGB V, dass die Krankenkassen die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen können.
Die Krankenkassen schalten zur Klärung der…
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