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Arzt muss nicht immer vor Gericht aussagen

Autor: Anke Thomas, Foto: Thinkstock

In bestimmten Fällen reicht es aus, wenn das Attest eines Arztes vor Gericht verlesen wird. Der Arzt muss nicht unbedingt als Zeuge vernommen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte eine junge Frau vor der Disko bedrängt. Als die Frau den Mann ignorierte, stieß er sie in ein Dornengebüsch und zwang sie zu sexuellen Handlungen. Der Arzt attestierte der Frau bei ihrer Vorstellung in der Praxis Einstichverletzungen an Händen und Armen. Abgebrochene Dornenstücke, die bereits einige Tage in Unterarmen und Händen feststeckten, mussten vom Arzt entfernt werden.

Arzt attestierte nur Verletzungen, keine anderen Anklagepunkte

Der Angeklagte wurde wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen ging der Mann mit der Begründung vor, der Arzt habe persönlich als Zeuge gehört werden…

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