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Arzthelferin sollte nach Basistarif fragen

Autor: Rainer Kuhlen

Um nachträglichen Streit zu vermeiden, ist es ratsam, wenn die Arzthelferin sich bei neuen Privatpatienten erkundigt, ob sie im Basistarif versichert sind.

 

Alle Privatkassen müssen den Basistarif anbieten. Er muss mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf Alter und Geschlecht berücksichtigen, aber keine Gesundheitsprüfung erfordern. Aus ärztlicher Sicht ist zu beachten, dass für Behandlungen im Basistarif nach § 75 Abs. 3 a SGB V ein reduzierter Vergütungsanspruch besteht. Danach erhält der Arzt

  • für Leistungen aus dem Abschnitt M (Labor) und der Nr. 437 (Laboratoriumsuntersuchung) der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) maximal den 1,16-fachen Satz,
  •  für Leistungen aus den Abschnitten A (Gebühren in besonderen Fällen), E (physikalisch-medizinische Leistungen, z.B. Massagen) und O (Strahlendiagnostik,…

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