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Auch legal geIGeLt, ist der Ruf schnell ruiniert

Autor: Michael Reischmann

Ab und an werden Ärzte als Abzocker angeprangert, die gar Patienten GKV-Leistungen vorenthalten, um sie privat zu liquidieren. In diese Rolle fühlt sich der Grefrather Orthopäde Dr. Andreas Heinrichs von der IKK Nordrhein gedrängt: Dabei habe nicht er, sondern die Kasse sich rechtswidrig verhalten. Sein Versuch, sich zu beschweren, ist ein Ritt gegen Windmühlen.

Am 15.6. stellt sich bei Dr. Heinrichs eine antihormonell behandelte Brustkrebspatientin mit Überweisung einer Gynäkologin zur Mit-/Weiterbehandlung wegen Verdachts auf Osteoporose vor. Die Anamnese ergibt, dass bei der Frau keine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma vorliegt – was nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Legende der EBM-Nr. 34600 bedeutet, dass die klärende Knochendichtemessung nicht als GKV-Leistung, sondern als IGeL abzurechnen ist. Dr. Heinrichs liquidiert dafür 40 Euro nach GOÄ. Doch Anfang Juli meldet sich die Patientin wieder und fordert von ihm 26,44 Euro zurück. Denn ihr hat die IKK geschrieben, dass in ihrem Fall die…

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