Auch legal geIGeLt, ist der Ruf schnell ruiniert
Am 15.6. stellt sich bei Dr. Heinrichs eine antihormonell behandelte Brustkrebspatientin mit Überweisung einer Gynäkologin zur Mit-/Weiterbehandlung wegen Verdachts auf Osteoporose vor. Die Anamnese ergibt, dass bei der Frau keine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma vorliegt – was nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Legende der EBM-Nr. 34600 bedeutet, dass die klärende Knochendichtemessung nicht als GKV-Leistung, sondern als IGeL abzurechnen ist. Dr. Heinrichs liquidiert dafür 40 Euro nach GOÄ. Doch Anfang Juli meldet sich die Patientin wieder und fordert von ihm 26,44 Euro zurück. Denn ihr hat die IKK geschrieben, dass in ihrem Fall die…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.