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Auch natürliche Inhaltsstoffe von Lebensmitteln können ein gesundheitliches Risiko bergen

Nach Meinung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) sollte der Gehalt der pflanzlichen Inhaltsstoffe Estragol und Methyleugenol in Lebensmitteln aus Gründen der Vorsorge so weit wie möglich verringert werden.

Diese beiden natürlichen Inhaltsstoffe verschiedener Pflanzen zeigten in mehreren Versuchsreihen krebsauslösende und erbgutverändernde Wirkungen. Diese Einschätzung hat der Wissenschaftliche Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der Europäischen Union in zwei wissenschaftlichen Stellungnahmen zu Estragol bzw. Methyleugenol bestätigt. Für die krebsauslösende und erbgutschädigende Wirkung beider Stoffe kann kein sogenannter Schwellenwert angenommen werden. Der SCF hat deshalb auch keine gesundheitlich unbedenkliche tägliche Aufnahmemenge für Estragol und Methyleugenol festgelegt. Beide Stoffe kommen in bestimmten Gewürzen und in Kräutertees vor, darunter sind Estragon, Basilikum, Anis, Sternanis,…

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