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Auf Teilzeit stellen?

Frage von Dres. M. und L. D. aus Z.
Fachärzte für Allgemeinmedizin:

Wir sorgen uns um eine Arzthelferin, die durch eine Krebserkrankung zu 70 % als Schwerbehinderte anerkannt werden wird. Die bisher als Vollkraft eingesetzte Kraft ist zur Zeit arbeitsfähig und auch arbeitswillig. Wir machen uns jedoch Sorgen um die Zukunft. Ehrlich gesagt befürchten wir auch Nachteile für die Praxis, insbesondere durch vermutlich höhere Fehlzeiten der Arzthelferin und die Wahrscheinlichkeit, dass die Arzthelferin leistungsmäßig überfordert sein dürfte und ihr wohl nur noch 50 % des bisherigen Arbeitsanfalls zugemutet werden kann. Können wir den Arbeitsvertrag ändern oder öffentliche Mittel erhalten?

In einer weiteren Frage möchten wir wissen, ob wir das 13. Gehalt durch ein Bonussystem ersetzen können.

Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:

Der zweifelsfrei schwere Schicksalsschlag für die Arzthelferin bringt auch Nachteile für den Arbeitgeber mit sich. Insbesondere ist der besondere Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertengesetz zu berücksichtigen. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle. Eine Zustimmung wäre nur dann nicht erforderlich, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung nicht länger als sechs Monate bestanden haben sollte.

Nicht von der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle abhängig ist die…

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