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Aus für Steuerspar-Trick

Autor: det

Für Ärzte lässt sich der Gewinn leichter per Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln als durch Bilanzierung. Doch bei Gründung einer Gemeinschaftspraxis konnte der Wechsel zur Bilanzierung bisher Steuervorteile bringen. Nun versagt ein Urteil des BFH diese Vorteile: Zumindest wenn eine Einzelpraxis zu Buchwerten eingebracht wird, darf der Übergangsgewinn nicht mehr auf mehrere Jahre verteilt werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden (Az.: 2001 IV R 13/01), dass ein Freiberufler, der bei Einbringung seiner Einzelpraxis in eine neu gegründete Sozietät zum Bestandsvergleich (Bilanzierung) übergeht, dann keinen Anspruch darauf hat, den Übergangsgewinn auf drei Jahre zu verteilen, wenn die Einbringung zu Buchwerten erfolgt. Gehen Freiberufler zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach 6sect; 4 Abs. 1 EStG über, sind Zu- und Abrechnungen vorzunehmen, die der abweichenden Technik der Gewinnermittlung Rechnung tragen und sicherstellen sollen, dass sich Geschäftsvorfälle nicht doppelt oder überhaupt nicht auswirken. Ein Übergangsgewinn, der nach Saldierung dieser Zu- und…

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