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Aut idem nur mit Warnhinweis!

Autor: khb

Aut idem bewegt weiter die Gemüter. Wenn Sie die Substitution nicht wegstempeln, ist wegen der damit verbundenen Risiken für den Patienten eine erweiterte Sicherungsaufklärung erforderlich. Das rät Professor Dr. Robert Francke.

 

Unverzichtbar ist es für den Bremer Medizinjuristen ferner, dass der Apotheker zur Dokumentation seiner Substitutionsentscheidung verpflichtet wird.

Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz und die darin verankerte Aut-idem-Regelung wirft Fragen der Arzneimittelsicherheit, der Qualität der Patientenversorgung und der Haftung auf, unterstrich Prof. Francke bei einem Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht in Berlin. Besonderes Gewicht haben die Einwände des Bremer Juristen auch deshalb, weil er als unabhängiger Wissenschaftler gilt, der sich von Interessengruppen nicht einspannen lässt. "Außerordentlich nachlässige und anwendungsfeindliche Regelungen" hält der Jurist dem Gesetzgeber vor und fordert, die Gesetzgebungspraxis zu beobachten und gegebenenfalls "mit einer ändernden Regelung nachzufassen".

Bezüglich Aut idem…

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