Anzeige

Bank verlangt monatlichen Striptease

Autor: Michael Vetter

Seit zehn Jahren ein treuer und guter Kunde, wird Allgemeinarzt Dr. S. plötzlich von seiner Hausbank traktiert. Den gewünschten Kredit soll er nur bekommen, wenn er die Bank monatlich über seine Geschäftsentwicklung informiert. Darüber hinaus soll er seinen Steuerberater ermächtigen, dass dieser der Bank Informationen liefert, ohne dass Dr. S. jeweils davon erfährt. Darf die Bank das verlangen?

Im Verlauf der Geschäftsbeziehung hat S. die Bank mit nahezu sämtlichen Finanzierungen beauftragt. Das Spektrum der Darlehen reicht vom längst zurückgezahlten Existenzgründungskredit bis zu einem Baudarlehen, mit dem S. eine gemischt genutzte Immobilie für Wohn- und Praxisräume finanzieren möchte. Neben diesem geplanten Darlehen nimmt S. einen Kontokorrentkredit auf dem Geschäftskonto regelmäßig in Anspruch. Die Kredithöhe liegt bei 50 000 Euro. Zur Finanzierung des Baudarlehens benötigt Dr. S. einen Kreditbetrag von rund 400 000 Euro. Bei einem Investitionsvolumen von insgesamt 500 000 Euro kann er also 100 000 Euro aus eigenen Mitteln finanzieren.

Steuererklärung ans Kreditinstitut?

Doch…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.