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Banken-Zugriff auf Ihr Vermögen

Autor: Michael Vetter

Praktiker Jürgen E. aus dem Rheinland hielt es

 

mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken ("AGB") wie die meisten Praxisinhaber: Er wusste, dass es sie gab, hineingesehen hatte er nicht. Bis die Bank nach seinen

 

Termingeldern grabschte ... Die Fallstricke des sog. AGB-Pfandrechts erläutert Michael Vetter, unabhängiger Bank- und Wirtschaftsberater aus Dortmund, am Beispiel des Kollegen.

Obwohl die Kreditinstitute ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für interessierte Kunden bereithalten, wird so gut wie gar nicht danach gefragt. Dabei ist es außerordentlich wichtig, zumindest einige Punkte der AGB zu kennen, um möglichen Ärger mit der Bank zu vermeiden. Zu den wichtigen Inhalten gehört das so genannte "AGB-Pfandrecht", in dem die Bank ein Pfandrecht vor allem an Kontoguthaben und Wertpapieren des Kunden erwirbt. Dieses Pfandrecht kann, wie bei Jürgen E., für einen Kreditkunden zu weit reichenden Konsequenzen führen: Kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag wie den Zins- und Tilgungsraten nicht nach, kann die Bank das AGB-Pfandrecht ausüben. Sie…

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