Banker grabscht nach Arzt-Ehefrau
Auf seinen spontanen Anruf hin teilte dem Kollegen der Bankmitarbeiter mit, dass die Volksbank zu einer anderen "Risikoeinschätzung" gekommen sei. Weitere Einzelheiten wollte er ihm erst im persönlichen Gespräch mitteilen. Zur Vorbereitung informiert sich der Allgemeinarzt zunächst über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Er kann sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) berufen (Az.: XI ZR 248/99). Der elfte Bankensenat des BGH hat Einzelheiten zur so genannten "Ehegattenhaftung" geregelt, die danach nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Voraussetzung dazu ist ein entsprechendes "Eigeninteresse" des Mitunterzeichners eines Kreditvertrages.
Dazu müssen beide Eheleute…
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