Baulärm darf Arbeit in gemieteten Praxisräumen nicht stören
Muss man sich sowas gefallen lassen?
© iStock/RyanJLane
Wer eine Praxis oder ein Büro mietet, muss darin auch konzentriert arbeiten können – ungestört von Schlagbohrern und Vorschlaghämmern. Eine entsprechende Unterlassungsklage wurde vom OLG Frankfurt bekräftigt.
Der Vermieter der Räume, in denen sich eine Anwaltskanzlei befindet, hätte die unteren Stockwerke des Hauses gerne als Kreditinstitut genutzt. Ein Dorn im Auge waren ihm dabei die massiven Innenwände und der gesamte Bodenbelag.
Massive Umbauarbeiten sind unzumutbar
Unter Krach, Staub und Erschütterungen wurde das Gebäude entkernt. Der Vermieter hatte die Rechtsanwältin zuvor informiert und mehrfach versucht, sie zu einem vorzeitigen Auszug zu bewegen. Daran hatte sie jedoch…
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