Anzeige

Behandlungspflicht zu Niedrig-Sätzen rechtswidrig

Autor: khb

Das Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung, eine ärztliche Behandlungspflicht für beihilfeberechtigte Staatsdiener zu abgesenkten GOÄ-Honoraren zu erzwingen, wäre verfassungswidrig. Das sagt der Berliner Staats- und Sozialrechtler Prof. Helge Sodan, Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag nur eine einzige „gesundheitspolitische“ –tatsächlich fiskalische – Maßnahme fest vereinbart; MT zitiert: „Es wird eine Behandlungspflicht zu bestimmten Gebührensätzen für privatversicherte Personengruppen, wie zum Beispiel Beihilfeberechtigte und Standardversicherte, sowohl bei wahlärztlichen Leistungen in Krankenhäusern als auch bei ambulanten Leistungen niedergelassener Ärzte geschaffen. Die dafür vorgesehenen abgesenkten Gebührensätze werden in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und für Zahnärzte (GOZ) verbindlich verankert.“

750 Mio. € Honorar weg?

Auch wenn noch nicht klar ist, auf welches Niveau die Privathonorare denn gesenkt werden…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.