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Behinderte Kinder unzumutbar?

Autor: Das Interview führte Ina Schicker, freie Medizinjournalistin aus München

Ein behindertes Kind ist doch kein Schadensfall, entsetzt sich die Rosenheimer Psychotherapeutin Eva-Maria Glofke-Schulz, die selbst auf Grund einer Erbkrankheit erblindet ist. Sie hat keinerlei Verständnis für die Richter am Bundesgerichtshof, die jüngst eine Frauenärztin zu Schmerzensgeld und Unterhalt verurteilten, weil sie die fehlgebildeten Arme und Beine eines Fetus im Ultraschall übersehen hatte und die Eltern dieses Kind deshalb nicht abtreiben konnten (Az. VI ZR 136/01).

Frau Glofke-Schulz, was ist

Ihnen durch den Kopf gegangen, als Sie von dem Urteil gehört haben?

Die Entscheidung hat mich extrem erschüttert. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof bereit sind, Eltern Recht zu geben, die ihr Kind wegen seiner Behinderung als unzumutbaren Schadensfall betrachten. Das Urteil ist nicht nur ein Schlag gegen die Integrität des betroffenen Kindes, sondern auch unter die Gürtellinie all der behinderten Menschen, die sich ihres Lebens freuen, da sie von ihren Eltern weder abgetrieben noch als unerwünschte Ware zweiter Wahl betrachtet wurden. Es ist auch ein Schlag unter die Gürtellinie derjenigen Eltern…

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