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Behinderter Arbeitnehmer durch Kündigung diskriminiert?

Autor: RA Fabian Gritschneder, Foto: thinkstock

Eine Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten bei einem Behinderten gilt nicht als Diskriminierung, wenn die Kündigung nicht an die Behinderung des Arbeitnehmers anknüpft.

Wegen häufiger und langer krankheitsbedingter Fehlzeiten kündigte ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters. Der Angestellte klagte dagegen und hatte Erfolg: Die Kündigung wurde vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt.

Anschließend zog der Angestellte erneut vor Gericht und forderte Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die Begründung des Angestellten: Er habe wegen einer „chronisch degenerativen Erkrankung des Bewegungsapparates“, die nach Aussage seiner Ärzte eine Behinderung darstelle, so oft gefehlt. Wenn der Arbeitgeber deswegen kündige, sei das als Diskriminierung eines Behinderten anzusehen. Als Ausgleich sei eine Summe von 30 000 Euro angemessen.…

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