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Bei Kassenverordnung beachten: Seit 1. April gilt neue Arzneimittel-Richtlinie

Autor: Isabel Kuhlen

Seit dem 1. April gelten neue Arzneimittel-Richtlinien (AMR). Erläuterungen dazu von Rechtsanwältin und Apothekerin Isabel Kuhlen.

 

Nach dem Willen des Gemeinsa­men Bundesausschusses (G-BA), der für die Neufassung zuständig ist, soll diese den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots konkretisieren. In den Allgemeinen Teil der neu konzipier­ten Richtlinie wurden deshalb einige Punkte aufgenommen, die auf der Grundlage der sozialgerichtlichen Rechtsprechung bereits bindendes Recht sind. Zur wirtschaftlichen Verordnungsweise wird klargestellt, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs.1 SGB V zu beachten ist.

In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass Arzneimittel mit nicht ausreichend gesichertem therapeutischem…

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