Bei Kassenverordnung beachten: Seit 1. April gilt neue Arzneimittel-Richtlinie
Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der für die Neufassung zuständig ist, soll diese den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots konkretisieren. In den Allgemeinen Teil der neu konzipierten Richtlinie wurden deshalb einige Punkte aufgenommen, die auf der Grundlage der sozialgerichtlichen Rechtsprechung bereits bindendes Recht sind. Zur wirtschaftlichen Verordnungsweise wird klargestellt, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs.1 SGB V zu beachten ist.
In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass Arzneimittel mit nicht ausreichend gesichertem therapeutischem…
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