Beim Urothelkarzinom die Rente retten
Neubildungen und Schleimhautveränderungen im Harntrakt, die durch aromatische Amine ausgelöst werden, gelten seit 1936 als Berufskrankheit. Schon der begründete Verdacht muss den zuständigen Unfallversicherungsträgern gemeldet werden - auch dann, wenn der Patient starker Raucher ist. In großen Betrieben erfolgt dies durch den arbeitsmedizinischen Dienst, aber auch die Urologen in Industrieregionen leiten solche Verfahren ein. Außerhalb der "Gefährdungszentren" wurden urotheliale Tumoren bisher fast nie als Berufskrankheit gemeldet.
Auch in Mechernich, in ländlicher Region in der Eifel, war dies bis 1998 so. Dann begannen die Urologen des örtlichen Kreiskrankenhauses, ihre Patienten mit…
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