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Bereits jetzt wichtige Weichen für steuerfreie Einnahmen 2009 stellen

Autor: Michael Vetter, Bankkaufmann, Dipl.-Betriebswirt, unabhängiger Bank- und Wirtschaftsberater, Dortmund

Die Besteuerung von Kapitalerträgen ändert sich zum 1. Januar 2009 grundlegend. Gerade Ärzte, die neben der Ärzteversorgung ein zusätzliches Finanzpolster aufbauen wollen, sollten jetzt mit ihrem Steuerberater reden und gemäß den zu erwartenden Veränderungen Dispositionen treffen.

Neben Zinsen und Dividenden werden zum genannten Termin auch Fondsausschüttungen sowie Kurs- oder Währungsgewinne mit einem Pauschalsatz von 25<nonbreaking-space />% zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer belastet, wenn sie den Sparerfreibetrag von 801 Euro bei Alleinstehenden bzw. von 1602 Euro bei Verheirateten übersteigen. Diese sogenannte „Abgeltungssteuer“ wird unmittelbar von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Im Ergebnis ist die Steuerschuld damit abgegolten. Neben der erwähnten pauschalen Besteuerung von Kapitalerträgen ist vor allem von Bedeutung, dass die Haltedauer der jeweiligen Anlageform dann keine Rolle mehr spielt: Die bisherige…

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