Anzeige

Berufliche Anteile absetzen

Autor: SIS

Aufwendungen für den heimischen Computer samt Zubehör und Internet-Verbindungsentgelte können nun doch als steuerlich absetzbar berücksichtigt werden, sofern der Umfang der beruflichen Nutzung glaubhaft gemacht wird.

Aufwendungen für einen privat angeschafften Computer konnten früher nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn eine fast ausschließliche, d.h. über 90%ige berufliche Nutzung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde. Konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden, so unterlagen die Aufwendungen dem sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot. Eine Aufteilung der Aufwendungen in einen beruflichen und privaten Anteil war danach unzulässig. Wurde beispielsweise ein Computer zur Hälfte auch privat genutzt, war insgesamt ein Werbungskostenabzug nicht möglich. Entsprechendes galt auch für Aufwendungen, die durch die Internetnutzung oder den Kauf von Computerfachliteratur entstanden waren.

Prozentsät…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.