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Berufsunfall nach GOÄ abrechnen?

Frage von Dipl.-Med. Ulrich Janert,
Arzt, Chirotherapeut,
Berlin:

Zur Zeit behandle ich einen Patienten mit berufsbedingter Radiusfraktur, die er sich in der Schweiz zuzog. Laut Baseler Versicherung soll ich nach Ersatzkassengebührenordnung (EGO) abrechnen, mithin nach EBM - und zwar direkt mit ihr als Sachleistung. Warum nicht nach der GOÄ? Wenn nach der EGO - mit welchem Punktwert (10 Pf.)?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:

Wie in Deutschland gibt es in der Schweiz die Gesetzliche Unfallversicherung, die zuständige Versicherungsträgerin im Fall von Berufsunfällen ist. Dies gilt unabhängig von der Staatszugehörigkeit des Patienten und ist einzig abhängig davon, ob sich der Berufsunfall im Territorium der Schweiz ereignet hat.

Die Ersatzkassengebührenordnung (EGO) ist grundsätzlich innerdeutsch. Durch das Abkommen über die soziale Sicherheit vom 25. Februar 1964 sowie das Zusatzabkommen vom 2. August 1989 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland existiert aber eine Entsprechungsklausel zu dem…

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