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Besser Fahrtenbuch führen, 1%-Regel oder Schätzung?

Autor: Anke Thomas

Anfang 2006 wurde die 1%-Regelung für Dienstwagen drastisch verschärft. Um zu beweisen, dass der Praxis-Pkw zu mehr als 50 % genutzt wird, sollten alle Ärzte ein Fahrtenbuch führen. Für Hausärzte wurde allerdings Entwarnung gegeben, denn bei ihnen ergäben sich die 50 % an betrieblicher Nutzung schon aus ihrer Tätigkeit, wie das Bundesgesundheitsministerium damals dem Hausärzteverband mitteilte. Aber wie sieht es heute in der Praxis aus? Was raten Steuerberater Ärzten?

Anfang 2006 wurde die 1%-Regelung für Dienstwagen drastisch verschärft. Um zu beweisen, dass der Praxis-Pkw zu mehr als 50 % genutzt wird, sollten alle Ärzte ein Fahrtenbuch führen. Für Hausärzte wurde allerdings Entwarnung gegeben, denn bei ihnen ergäben sich die 50 % an betrieblicher Nutzung schon aus ihrer Tätigkeit, wie das Bundesgesundheitsministerium damals dem Hausärzteverband mitteilte. Aber wie sieht es heute in der Praxis aus? Was raten Steuerberater Ärzten?

Wird ein Auto rein beruflich genutzt, ist die steuerliche Anrechnung überhaupt kein Problem. Knifflig wird es erst, wenn der Praxis-Pkw – was die Regel ist – auch privat zum Einsatz kommt. Ob Hausarzt oder nicht – so Dagmar…

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