Besser mit Partner oder Assi?
Antwort von Udo H. Cramer,
Rechtsanwalt,
München:
Job-Sharing-Partner und angestellter Arzt gem. den Bedarfsplanungsrichtlinien-Ärzte vom 01.10.1997 unterliegen der Leistungsbeschränkung (Nr. 23 c BedarfsplRL-Ä). Danach darf sich das Punktzahlvolumen der Praxis um nicht mehr als 3 % gegenüber dem Fachgruppendurchschnitt des Vorjahresquartals erhöhen. Die darüber hinausgehenden Leistungen werden vollständig gekürzt, also nicht nur abgestaffelt.
Der Job-Sharing-Partner ist ebenso wie sein Kollege freier niedergelassener Kassenarzt, während der angestellte Arzt weisungsabhängig tätig ist. § 32b Abs. 3 Ärzte-ZV spricht davon, dass der Vertragsarzt ihn zur Erfüllung der vertragsärztlichen…
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