Betrügerjagd lohnt sich für die Kassen
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Krankenkassen dazu verpflichtet, Ermittlungs- und Prüfungsstellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten zu betreiben (§<nonbreaking-space />197a SGB V). Alle zwei Jahre müssen deren Ergebnisse dokumentiert werden; deshalb häufen sich gerade die „Erfolgsmeldungen“. So berichtet z.B. die Barmer, dass sie 2007 exakt 2875 Abrechnungsmanipulationsfälle aufgedeckt und über 3,24 Mio. Euro von Leistungserbringern zurückerhalten hat. Die AOK Hessen meldet für September 2005 bis August 2007 mit 179 Fällen Rückforderungen von über 2,2 Mio. Euro realisiert zu haben. Die AOK Berlin holte sich über eine Million Euro zurück – vor allem von Apotheken, die Abrechnungen…
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